Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Puremont UG (haftungsbeschränkt)
Berkenweg 12
32549 Bad Oeynhausen
Deutschland
§ 1 Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese beziehen sich ausschließlich auf Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen und gelten für sämtliche von Puremont gelieferten Produkte.
§ 2 Freiwillige Garantieverlängerung
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bietet Puremont eine freiwillige Garantieverlängerung an. Diese gilt ausschließlich für Puremont Trinkwasseraufbereitungsanlagen, also Puremont Pulse, Puremont Flow und Puremont Core. Zubehör, Adapter, Fittings und sonstige Kleinteile sind von der Garantieverlängerung nicht erfasst.
Mit jedem bei Puremont erworbenen und sachgemäß eingebauten Filterwechselpaket verlängert sich die Garantie auf die Anlage automatisch um ein weiteres Jahr. Die Garantieverlängerung gilt kumulativ und kann auf diese Weise auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden. Eine gesonderte Registrierung ist nicht erforderlich. Puremont empfiehlt, Kaufbelege für den gesamten Garantiezeitraum aufzubewahren.
Der Filterwechsel wird vom Kunden eigenständig durchgeführt. Puremont stellt hierzu entsprechende Einbauvideos und Anleitungen zur Verfügung, die einen sachgemäßen Einbau sicherstellen.
§ 3 Umfang der Garantie
Im Garantiefall entscheidet Puremont nach eigenem Ermessen über eine der folgenden Leistungen: Reparatur der betroffenen Komponente. Austausch der betroffenen Komponente durch ein gleichwertiges Ersatzteil. Austausch der gesamten Anlage, sofern eine Reparatur oder der Austausch einzelner Komponenten technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Die Garantie umfasst insbesondere folgende wesentliche Anlagenkomponenten: Pumpen und Druckerhöhungssysteme, elektronische Steuer- und Regelungseinheiten, Sensoren und Messsysteme, Ventile und Armaturen, Gehäuse- und Systemgehäuseeinheiten sowie fest verbaute interne Leitungs-, Verbindungs- und Systemkomponenten.
§ 4 Filterwechselpakete
Puremont bietet zwei Filterwechselpakete an.
Das Puremont Filterwechselpaket zum Preis von 249,00 Euro enthält die zentrale Filterkomponente und ist für den jährlichen Austausch gemäß DIN EN 13443-1 vorgesehen.
Das Puremont Filterwechselpaket mit Membran zum Preis von 349,00 Euro enthält die zentrale Filterkomponente sowie die Membran und ist alle drei Jahre empfohlen.
Beide Pakete enthalten ausschließlich zertifizierte Originalkomponenten, die von Puremont entwickelt und freigegeben wurden. Filter und Membranen sind Verbrauchsmaterialien. Für diese gilt beim Kauf die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf das Produkt selbst.
§ 5 Garantiefall und Prüfverfahren
Im Garantiefall wird die Anlage je nach Art und Umfang des Schadens zur Prüfung eingesandt. Die Begutachtung erfolgt durch ein externes Sachverständigenbüro. Im Rahmen der Prüfung wird insbesondere festgestellt, ob der Filterwechsel sachgemäß durchgeführt wurde, ob die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wurde und ob Fremdeingriffe oder nicht freigegebene Komponenten vorliegen.
Puremont stellt Einbauvideos und Anleitungen zur Verfügung, die als Referenz für den sachgemäßen Einbau dienen und im Rahmen der Prüfung herangezogen werden können.
§ 6 Garantieausschlüsse
Die Garantieverlängerung gilt nicht bei Schäden oder Defekten, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Fremdeingriffe in die Anlage, also Veränderungen, Reparaturversuche oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen. Die Verwendung von Fremdfiltern, nicht freigegebenen Ersatzteilen oder nicht autorisierten Komponenten. Fehlerhafte oder nicht sachgemäße Installation des Filterwechselpakets entgegen der bereitgestellten Einbauanleitungen und Einbauvideos. Wasserdruck oder Betriebsbedingungen außerhalb der technischen Spezifikation der Anlage. Äußere Einwirkungen wie Überschwemmung, Frost, höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse außerhalb des bestimmungsgemäßen Betriebs.
Planmäßiger Verschleiß an Nicht-Verbrauchsteilen sowie technische Defekte, die im normalen Betrieb entstehen, sind von diesen Ausschlüssen nicht erfasst und fallen unter die Garantie.
Filter, Filterkartuschen und Membranen sind als Verbrauchsmaterialien generell von der Garantieverlängerung ausgeschlossen und unterliegen beim Kauf der gesetzlichen Produktgewährleistung.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Garantie umfasst ausschließlich die ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Puremont nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfälle, Wasserschäden oder Schäden infolge fehlerhafter Eigenmontage. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Regelungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.